Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der SKALJE Consulting GmbH

Stand November 2022

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die SKALJE Consulting GmbH (im Folgenden kurz „SKALJE“) erbringt Dienstleistungen im Bereich Consulting und Coaching auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SKALJE Consulting GmbH“ und des individuellen mündlichen oder schriftlichen Angebotes.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der SKALJE Consulting GmbH und ihren Auftraggebern Anwendung. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt SKALJE nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  3. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
  4. Änderungen dieser AGB bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn SKALJE diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Umfang der Beratungs- und Coachingleistungen und Vertragsabschluss

  1. Der Umfang der Beratungs- und Coachingleistungen richtet sich nach dem schriftlichen oder mündlichen Angebot von SKALJE.
  2. Die Angebote sind 4 Wochen gültig, soweit im Angebot nichts anders angegeben ist.
  3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die SKALJE nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der SKALJE auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
  4. SKALJE ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass SKALJE keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit SKALJE für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden. SKALJE arbeitet wünschenswerterweise mit den Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Anwälten oder Notaren des Vertrauens des Auftraggebers zusammen. Sofern dies vom Auftraggeber gewünscht, stellt der Auftraggeber SKALJE die entsprechenden Kontakte zur Verfügung und entbindet diese für die Zeit der Zusammenarbeit von ihrer Schweigepflicht.
  5. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass SKALJE nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls die SKALJE jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig, nicht ordnungsgemäß sind oder im Zusammenhang mit dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck ungeeignet sind, wird sie darauf hinweisen.
  6. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. SKALJE ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
  7. Mit der Annahme des Angebotes des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen von SKALJE Empfehlungen beinhalten können, SKALJE aber weder für deren Umsetzung noch Entscheidungen, die auf diesen Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar sind.
  8. Der Vertrag kommt mit der Annahme der von SKALJE mündlich oder schriftlich übermittelten Angebotes zustande. Erfolgt das Angebot schriftlich, erfolgt die Annahme mit dem Eintreffen der dem Angebot beiliegenden, vom Auftraggeber firmenmäßig unterzeichneten Auftragsbestätigung bei SKALJE.

§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen

  1. SKALJE ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses sechs Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, drei Monate vergangen ist.

§ 4 Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SKALJE nach Kräften zu unterstützen, auch ohne besondere Aufforderung alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Umstände und Vorgänge, die während der Beratung oder des Coachings vorliegen oder bekannt werden.
  2. Die Effektivität und das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und SKALJE bedingt, dass SKALJE über bereits durchgeführte und/oder laufende Beratungen oder Coaches, die im Zusammenhang mit den zu erbringenden Beratungs- oder Coachingleistungen stehen, umfassend informiert wird.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, die mündlich oder schriftlich vereinbart wurden, richtig sind.
  4. Der Auftraggeber wird sämtliche Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls alle notwendigen Zustimmungen (z.B. Zustimmung der Konzernleitung, des Aufsichtsrates oder Beirates, der Mitarbeiter, des Betriebsrates etc.) einholen.
  5. Der Auftraggeber und seine Vertreter sind u.a. für folgende Sachverhalte allein verantwortlich:
  6. Wahrnehmung aller Managementfunktionen und -entscheidungen.
  7. Zur Verfügungstellung eines kompetenten Mitgliedes des Managements, welches die Beratungs- und Coachingleistungen von SKALJE überwacht.
  8. Beurteilung der Angemessenheit und Ergebnisse dieser Leistungen im Sinne und Auftrag des Auftraggebers.
  9. Übernahme der Verantwortung der Ergebnisse dieser Leistungen und Einrichtung und Erhaltung interner Kontrollen, die u.a. auch die Leistungen der SKALJE umfasst.
  10. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der SKALJE eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Beratungs- oder Coachingleistungen notwendigen Erklärungen abzugeben.
  11. Falls SKALJE die vereinbarten Beratungs- oder Coachingleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbringt, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür Sorge tragen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist. Soweit SKALJE die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
  12. Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsrechte verletzt oder Umstände außerhalb des Einflussbereiches von SKALJE vorliegen, welche SKALJE an der Erbringung der vereinbarten Beratungs- oder Coachingleistungen hindern, verschiebt sich ein ggf. vereinbarter Terminplan. Darüber hinaus ist SKALJE berechtigt, dem Auftraggeber kalkulierte Mehrkosten in Rechnung zu stellen (z.B. Bereitschaftskosten der eingesetzten Mitarbeiter, falls diese nicht kurzfristig auf anderen Aufträgen eingesetzt werden können).

§ 5 Durchführung der Beratungs- und Coachingleistungen

  1. SKALJE schuldet die Erbringung der vereinbarten Bratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten Erfolg.
  2. SKALJE ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übermittelten Unterlagen als vollständig und richtig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist SKALJE nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen, wird jedoch den Auftraggeber auf Unrichtigkeiten aufmerksam machen, sollte SKALJE diese bei ihrer Tätigkeit feststellen.
  3. SKALJE wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter Mitarbeiter nachzukommen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Beratungs- und Coachingleistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.
  4. SKALJE ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte entringen zu lassen.

§ 6 Datenschutz, Datenübermittlung

  1. SKALJE ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogener Daten. SKALJE ist berechtigt, personenbezogene Daten, welche SKALJE im Rahmen der Beratungs- und Coachingleistungen anvertraut werden, in elektronisch verwalteten Dateien zu speichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne der DSGVO abgeschlossen wurde, verarbeiten und speichern zu lassen. SKALJE überlassene Materialien auf Papier oder Datenträger werden grundsätzlich nach Beendigung der Leistungserbringung dem Auftraggeber übergeben, oder wenn dies vereinbart ist, von SKALJE verwahrt oder vernichtet. SKALJE ist berechtigt, Kopien dieser Unterlagen aufzubewahren soweit sie diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation ihrer Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten ist.
  2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office,) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
  3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies SKALJE mitteilen.
  4. SKALJE verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß den jeweiligen Bestimmungen der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung und wird ggf. beigezogene Dritte ebenfalls hierzu verpflichten.

§ 7 Rechte an den Arbeitsergebnissen

  1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der SKALJE zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken, sei es in Papierform oder in elektronischer Form, stehen ausschließlich der SKALJE zu. Der Auftraggeber kennt die ausschließlichen Rechte von SKALJE an den Unterlagen, seien die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt oder nicht, vollumfänglich an.
  2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der SKALJE zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Auswertungen, Analysen, Stellungnahmen oder Coachingunterlagen von SKALJE abzuändern.
  3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der SKALJE, sei es vollständig oder auszugsweise, an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der SKALJE, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
  4. Im Fall der Verletzung des § 7 Nr. 2 oder 3 ist SKALJE von sämtlicher Haftung für jegliche Schäden, die daraus resultieren, frei.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht

SKALJE steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der SKALJE unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 9 Honorar

  1. Die Höhe des Honorars von SKLAJE richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von SKALJ enthalten. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet. Bei Vereinbarung eines Stundensatzes wird im Viertelstundentakt abgerechnet. Bei Vereinbarung eines Tagessatzes wird von einer Tagesleistung von 7 Stunden ausgegangen.
  2. Verauslagte Reisespesen der Mitarbeiter von SKALJE werden separat nach Aufwand abgerechnet. Für Fahrzeiten der Mitarbeiter von der Betriebstätte von SKALJE zur Betriebstätte des Auftraggebers, bzw. der Stätte der Beratungsleistung und zurück werden 50 % des üblichen Stundensatzes berechnet.
  3. SKALJE ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. 
  4. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 und 2 steht der SKALJE noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.
  5. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
  6. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  7. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
  8. Mit Zahlung von Rechnungen der SKALJE durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
  9. Einwendungen gegen Rechnungen der SKALJE sind spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
  10. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält SKALJE einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat SKALJE zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
  11. Bei Zahlungsverzug ist SKALJE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszins (entsprechend § 288 BGB) zu berechnen. Weiterhin ist SKALJE berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.

§ 10 Verschwiegenheit

  1. SKALJE verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der SKALJE erforderlich ist. Die SKALJE ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den berufsständisch der Schweigepflicht unterliegende Personengruppen und kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

§ 11 Haftung

  1. Die Haftung der SKALJE für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine nachgewiesene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich SKALJE zur Vertragserfüllung der Dritter bedient. 
  2. Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet SKALJE keinesfalls.
  3. Die Haftung von SKALJE ist darüber hinaus der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt, jedoch maximal mit 20.000,- €. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergibt. Für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf den gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden sind, haftet SKALJE ebenfalls nur bis zur Auftragssumme bzw. bis maximal 20.000,- €.
  4. Sollte der Auftraggeber die Auffassung vertreten, dass ein mögliches Schadensvolumen den vorgenannten Betrag übersteigen könnte, wird SKALJE auf Wunsch des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der Auftraggeber die hierfür anfallenden Versicherungskosten übernimmt.
  5. Zieht SKALJE zur Erbringung ihrer Beratungs- und Coachingleistungen einen Dritten, z.B. ein datenverarbeitendes Unternehmen, einen Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater oder einen Rechtsanwalt hinzu und hat sie den Auftraggeber hiervon unterrichtet, so wird SKALJE von der Haftung frei und dem Auftraggeber gegenüber haftet nunmehr nur der hinzugezogene Dritte für den von ihm zu vertretenden Schaden.
  6. Eine Haftung von SKALJE gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird grundsätzlich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von SKALJE mit derer Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von SKALJE dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte SKALJE ausnahmsweise doch gegenüber Dritten haften, so gelten die o.g. Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen SKALJE und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines Dritten gegenüber SKALJE wird der Auftraggeber SKALJE vollkommen schad- und klaglos halten.

§ 12 Verjährung

Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die SKALJE verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der SKALJE Vorsatz zur Last fällt.

§13 Kündigung des Vertragsverhältnisses

Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 14 Beendigung des Auftrags

Der der SKALJE erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt die SKALJE dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der SKALJE schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. SKALJE ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in ihre Referenzliste aufzunehmen und auf ihrer Internetpräsenz zu veröffentlichen.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SKALJE auf Dritte zu übertragen.
  3. Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  4. Gerichtsstand ist der Sitz der SKALJE Consulting GmbH. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.